Über
Auf Leerverkauf.de bereiten wir aktuellen Meldungen aus den Leerverkaufsregistern der verschiedenen Aufsichtsbehörden in Europa übersichtlich auf.
Die Leerverkaufsregister werden von den nationalen Regulierungsbehörden gemäß Artikel 9 der EU-Verordnung 236/2012 veröffentlich. Dies wird so umgesetzt, dass Leerverkaufs-Positionen spätestens bis zum nächsten Handelstag an die lokalen Regulierungsbehörden gemeldet werden. Die Daten auf dieser Webseite werden auf Grundlage der von den Behörden veröffentlichten Meldungen mehrfach täglich aktualisiert.
FAQ
Erklärung: Was versteht man unter dem Leerverkauf von Aktien?
Unter einem Leerverkauf versteht man allgemein den Verkauf einer Aktie ohne diese zu besitzen. Spekuliert man auf einen sinkenden Kurs bei einer Aktie, so kann man durch einen Leerverkauf vom sinkenden Kurs profitieren. Die Funktionsweise ist relativ einfach: Konkret leiht man sich dafür Aktien, die man zum aktuellen Preis verkauft. Ist der Kurs gefallen, so kann man sich die Aktie dann zurückkaufen (man deckt den Short) und hat die Kursdifferenz abzüglich der Leihgebühr als Gewinn.
Warum verkauft man Wertpapiere, die man nicht besitzt?
Wertpapierhändler, Trader und Anleger können mit dem Leerverkauf von einem Kursrückgang profitieren. Genau so wie man “long” geht und eine Aktie kauft, um mit dem Kurswachstum zu verdienen kann man mit einem Leerverkauf “short” gehen. Dabei verkauft man eine Aktie, die nur geliehen ist. Kauf man diese Aktie zu einem späteren Zeitpunkt und niedrigeren Kurs zurück, dann deckt man diese Short-Position. Die Kursdifferenz abzüglich der Leihgebühr entspricht dann dem Gewinn aus dem Trade.
Was sind die Risiken von Leerverkäufen?
Das größte Risiko besteht bei Leerverkäufen darin, dass der Kurs nicht fällt, sondern weiter steigt. In einigen Fällen können auch massive Übertreibungen entstehen wenn es viele Leerverkäufer gibt und der Kurs sich massiv in die andere Richtung bewegt. Beispiele für solche “Short-Squeezes” gab es historisch bei Aktien wie VW, Tesla oder auch Gamestop.
Was sind Beispiele für Leerverkäufe?
Es gibt viele Beispiele für Leerverkäufe. Ganz bekannt in Deutschland war zuletzt der Leerverkauf von Wirecard Aktien. Hier hatten Shortseller schon lange vor Bekanntwerden der Ungereimtheiten gegen Wirecard gewettet und auf fallende Kurse gesetzt. Eine Übersicht über alle relevanten Leerverkäufe gibt es auf leerverkauf.de.
Was sind “gedeckte Leerverkäufe”?
Bei gedeckten Leerverkäufen handelt es sich um den klassischen Leerverkauf. Hier muss sich der Händler die Aktien leihen, die er leer verkaufen möchte. Der Verleiher bekommt für die Leihdauer einen Zins, die je nach Nachfrage und Volatilität der Aktie schwankt. Mit dieser Art des Leerverkaufs gibt es nicht das Lieferrisiko, dass der Händler die Aktien also gar nicht decken kann. Viele Broker bieten diesen Service selbst an und teilen die Einnahmen mit den Depotinhabern, die die Wertpapierleihe erlauben.
Was versteht man unter “ungedeckte Leerverkäufe?”
Bei ungedeckten Leerverkäufen, die auch als Naked Short bezeichnet werden, werden die Aktien für den Leerverkauf nicht vorher geliehen. Der Leerverkäufer trägt also ein höheres Risiko, da er zur Deckung des Leerverkaufs die Aktien liefern muss. Ist die Aktie von Handel ausgesetzt oder es gibt keine Stücke, so kann der Short nicht gedeckt werden. Solche Leerverkäufe sind in Deutschland nicht erlaubt.
Was ist die Quelle der Daten?
Aktuell sind das:
- Bundesanzeiger / Deutschland
- FCA / Vereinigtes Königreich
- AFM / Niederlande
- FSMA / Belgien
- AMF / Frankreich
- CONSOB / Italien
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Alle Angaben ohne Gewähr! Die dargestellten Informationen sind keine Kauf- oder Verkaufsempfehlungen. Der Handel mit Aktien ist mit Risiko verbunden!