One Stop Systems
OSS
Als One-Stop-Shop wird in der Wirtschaft wie auch in der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit bezeichnet, alle notwendigen bürokratischen Schritte, die zur Erreichung eines Zieles führen, an einer einzigen Stelle durchzuführen. Hierzu zählen Unternehmensgründungen, bürokratische Alltagsaufgaben, Finanzaufgaben, Steuererklärungen etc. Im Rahmen der europäischen Fusionskontrolle bedeutet One-Stop-Shop, dass lediglich die Europäische Kommission ein Prüfungsrecht hat und der Zusammenschluss nicht daneben auch von Mitgliedsstaaten überprüft werden kann. Für die öffentliche Verwaltung ist durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie die Umsetzung eines Einheitlichen Ansprechpartners bis zum Jahresende 2009 von zentraler Bedeutung geworden. Für die organisatorische Ausgestaltung haben sich dabei verschiedene Begriffe etabliert. Bei den bürgernahen Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt werden diese als Bürgeramt, Bürgerservicezentrum, Bürgerladen, Bürgerbüro oder Nachbarschaftsladen bezeichnet. Vermehrt wird auch der Begriff des einheitlichen Ansprechpartners für den Kontakt von Unternehmen zu Behörden genutzt. Die verschiedenen Formen unterscheiden sich dabei in der organisatorisch rechtlichen Stellung und dem Angebot. So bieten Bürgerläden beispielsweise auch Dienstleistungen und Produkte von privaten Anbietern. Als besonderes Hilfsmittel fungiert hierbei oft das Internet, über das Anträge online an eine Institution eingereicht werden können.
One Stop Systems ist schon länger ein Ziel von Leeverkäufern. Die aktuelle Shortquote liegt mit 0.68% etwa im Mittel der letzten 12 Monate (0.38%).
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